Äpfelsäure

Äpfelsäure (Apfelsäure, DL-Äpfelsäure, 2-Hydroxybernsteinsäure, 2-Hydroxybutandisäure)

Lebensmittelrechtliche Zulassungen und Einschränkungen:

  • Für konventionell erzeugte Lebensmittel gemäß VO (EU) Nr. 1333/2008:
    Als Zusatzstoff der Gruppe I: Fermentierte Milchprodukte (wärmebehandelt oder / und aromatisiert); Schmelzkäse; Käseprodukte; Milchprodukt-Analoge; Getränkeweißer; Ölemulsionen; Streichfette; Backspray auf Pflanzenölbasis; Speiseeis; Obst und Gemüse (getrocknet, in Essig, Öl oder Lake); Zubereitungen aus Obst und Gemüse; Brotaufstriche auf Nussbasis; verarbeitete Kartoffelprodukte; brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Kakao- und Schokoladeprodukte; Süßwaren; Kaugummi; Verzierungen und Überzüge; Stärkeprodukte; Frühstücksgetreidekost; glutenfreie und eiweißarme trockene Teigwaren; Kartoffelgnocchi, Füllungen für Teigwaren; Panaden, vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost; feine Backwaren; verarbeitetes Fleisch; verarbeitete Fisch- und Fischereiprodukte; verarbeitete Weich- und Krebstiere; verarbeiteter Fischrogen; verarbeitete Eier und Eiprodukte; Kochsalzersatz; Würzmittel; Speiseessig; Senf, Suppen und Brühen; Soßen; Salate und würzige Brotaufstriche; Gemüsesäfte, Gemüsenektare; aromatisierte Getränke; Kräuter-, Früchte- und Instant-Tees; Obst- und Fruchtweine; aromatisierte Weine und weinhaltige Getränke und Cocktails; Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis; verarbeitete Nüsse; Nahrungsergänzungsmittel
    Weitere Zulassungen nach VO (EU) Nr. 1333/2008: Obst- und Gemüsekonserven; Konfitüren, Gelees, Marmeladen; Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse; Ananassaft (max. 3g/L)
  • Für biologisch erzeugte Lebensmittel gemäß VO (EU) 2018/848 mit der Einschränkung auf Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
  • Für konventionell erzeugte Traubenweine gemäß VO (EU) 2022/68
  • Nicht zulässig für die Erzeugung von Bio-Weinen
Lebensmittelqualität E 296

Chemische Formel: C4H6O5
Aussehen: Weiße, rieselfähige Kristalle
Herkunft: Biotechnologische Erzeugung
Zusammensetzung: Reinsubstanz

Verwendungszwecke bei der Lebensmittelherstellung:

  • Geschmacksverbesserung (Säuerung)
  • Schutz vor Oxidation (Ranzigwerden von Fett, Bräunung von Obst und Gemüse)
  • Verbesserung der Haltbarkeit (in Verbindung mit Pasteurisation oder chemischer Konservierung)
  • Schutz vor Fehlgärungen (bei alkoholischen Gärungen von Obst-, Frucht- und Traubenweinen)
Gebindegröße / Abpackung

Äpfelsäure, Äpfelsäure (Apfelsäure, DL-Äpfelsäure, 2-Hydroxybernsteinsäure, 2-Hydroxybutandisäure)

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